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Sportring - Profil

Mitgliedsvereine

Jugendordnung

Ueckermünde

Satzung

Impressum










§ 1 SPORTRINGJUGENDWART/-IN

Der/Die Sportringjugendwart/in ist zuständig für die Jugendarbeit im Sportring. Zu den Aufgaben des/der Sportjugendwartes/in gehören insbesondere:

  1. Die Koordinierung der gesamten Sportringjugendarbeit;
  2. Die überfachliche Jugendarbeit;
  3. Die Vertretung der Vereinsjugend im Vereinsvorstand;
  4. Die Vertretung der Sportringjugend in der Sportjugend Uecker-Randow und gegenüber der behördlichen Jugendpflege

§ 2 JUGENDVERSAMMLUNG

Die Jugendversammlung des Sportringes ist das höchste Organ der Sportring-Sportjugend und setzt sich zusammen aus:
  1. Dem/der Jugendwart/in;
  2. Den Jugendwarten/innen der einzelnen Sportvereine;
Die Jugendversammlung hat die Aufgabe, die Jugendveranstaltungen im Sportring zu koordinieren, die gemeinsamen Veranstaltungen zu planen und über die finanziellen Mittel der Jugendarbeit zu beschließen. Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Leitung hat der/die Verbandsjugendwart/in. Die Jugendversammlung wählt alle vier Jahre (vor dem Sportringtag) die/den Jugendwart/in.

§ 3 WAHLVERFAHREN

Der/Die Jugendwart/in wird von der Jugendversammlung gewählt; die Wahl des/der Jugend-wartes/in wird von dem Sportringtag bestätigt.
Die Wahl erfolgt für die Dauer von vier Jahren.
Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.