Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Als Wahlhelfer freiwillig melden
Ansprechpartner/in
| Frau Nicole Kriewitz | |
| Rathaus 4/5, Zimmer 404 // 1. OG Am Rathaus 5 17373 Ueckermünde Telefon: 039771-284-19 Telefax: 039771-284-9073 E-Mail: kriewitz@ueckermuende.de
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Externe Ansprechpartner/in
| 310 Recht Telefon: 03977128416 Telefax: 03977128499 E-Mail: rathaus@ueckermuende.deHomepage: https://www.ueckermuende.deÖffnungszeiten:
Frau Julia Wernicke 310 RechtAm Rathaus 5 17373 Ueckermünde, Stadt Seebad Telefon: 03977128416 E-Mail: wernicke@ueckermuende.de | |
| Einwohnermeldeamt Am Rathaus 3 17373 Ueckermünde, Stadt Seebad Telefon: 03977128429 Telefax: 03977128499 E-Mail: einwohnermeldeamt@ueckermuende.deHomepage: https://www.ueckermuende.deÖffnungszeiten:
Frau Berit Severin (101 Am Rathaus 3 (Schloss)) EinwohnermeldeamtAm Rathaus 3 17373 Ueckermünde, Stadt Seebad Telefon: 03977128429 E-Mail: einwohnermeldeamt@ueckermuende.de |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erteilen die Wahlämter.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter.
Voraussetzungen
Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Ihrer Gemeinde, Ihrem Amt oder Ihrer Stadtverwaltung auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wahlhelfer-Anmeldung: kein Formular vorhanden
Bürger*innen melden sich in der Regel telefonisch nach öffentlichem Aufruf.
Was sollte ich noch wissen?
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.