Antrag auf Erteilung einer Genehmigung im Geltungsbereich der Satzung der Stadt Ueckermünde über die Erhaltung für das Gebiet „Altstadt am Haff“ und der Erteilung der Genehmigung (Erhaltungssatzung) sowie der Gestaltungssatzung „Altstadt am Haff“
Antrag nach der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Altstadt
Ansprechpartner/in
| Frau Andrea Benseler | |
| Rathaus 4/5, Zimmer 210 // 1. OG Am Rathaus 5 17373 Ueckermünde Telefon: 039771-284-67 E-Mail: stadtplanung@ueckermuende.de
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Allgemeine Informationen
Die Gestaltungssatzung "Altstadt am Haff" ist eine örtliche Bauvorschrift zur äußerlichen Gestaltung baulicher Anlagen (z.B. Fassaden, Dächer, Schaufenster, Türen, Tore und Fenster ) sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten für den Bereich der Ueckermünder Altstadt.
Planen Sie, auf einem Grundstück in der Ueckermünder Altstadt eine neue bauliche Anlage zu errichten oder eine vorhandene Anlage umzubauen bzw. zu erweitern, Außenwerbung anzubringen oder Warenautomaten aufzustellen, stellen Sie bitte vorab einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung im Geltungsbereich der Satzung der Stadt Ueckermünde über die Erhaltung für das Gebiet „Altstadt am Haff“ und der Erteilung der Genehmigung (Erhaltungssatzung) sowie der Gestaltungssatzung „Altstadt am Haff“.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Fotos
- Planungsunterlagen