Auf Antrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist beabsichtigt, gemäß 8 & 9 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13.Januar 1993 (GVOBI. M-V S. 42; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 90-1), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBI. M-V S. 154, 184) die Kreisstraße K94 auf dem Hafengelände des Industriehafens Berndshof, Abschnitt 30, km 0,211 bis Abschnitt 30, km 0,270 mit einer Gesamtlänge von 59 m aufgrund des Wegfalls der Verkehrsbedeutung einzuziehen.
Die Straßenfläche ist auf Teilflächen der Flurstücke 22/94, 22/96, 22/123, 22/156 der Flur 2 in der Gemarkung Bellin belegen.
Diese öffentliche Bekanntgabe und der dazugehörige Lageplan zur Einziehung der oben genannten Verkehrsfläche liegen nach MaRgabe des 8 9 Abs.3 Satz 2 StrWG M-V im Zeitraum vom 29.06.2026 bis zum 27.07.2026 während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung der Stadt Seebad Ueckermünde, Bau- und Ordnungsamt, Am Rathaus 5, Flur 2. Geschoss, neben Zimmer 404 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Unterlagen sind in der Auslegungszeit zu folgenden Dienstzeiten einsehbar:
Montag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr
Rechtsbehelfsbelehrung:
Einwendungen gegen die Einziehung sind nach 8 9 Abs. 4 StrWG M-V spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Seebad Ueckermünde zu erheben.
Im Fall der Einziehung wird diese im amtlichen Anzeiger als Anlage zum Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
Rostock, 19.05.2026
Im Auftrag
Anja Stern
