Die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde hat in ihrer Sitzung am 04.12.2025 den Beschluss gefasst, den am 25.03.2004 von der Stadtvertretung beschlossenen und am 30.05.2006 wirksam gewordenen Flächennutzungsplan in den Bereichen
- Fläche bisherige Feuerwehr Bellin
- Neue Fläche Feuerwehr Bellin
- Wohnbebauung an der Grabenstraße Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B-48 „Wohnen in der Grabenstraße“
- ehemalige Bahnanlage Eggesiner Straße
- neue Skateranlage, Parkplatz und ZOB
- Bahnhof am ZOB
- ehemalige Kita „Oase der kleinen Strolche“ am Kanalweg
- ehemalige öffentliche Verwaltung in der Goethestraße
- ehemalige Schule in der Kastanienallee
zu ändern bzw. anzupassen.
Des Weiteren wurde beschlossen, die bereits erfolgten Berichtigungen nachfolgender Bebauungspläne in den Flächennutzungsplan einzuarbeiten:
1. Bebauungsplan Nr. B-51 „Wohnen an der Feldstraße“
2. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B-29 „Caravanstellplatz an der Uecker“.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung kann unter www.ueckermuende.de/bauleitplanung eingesehen werden.
Ueckermünde, den 17.12.2025
Kliewe
Bürgermeister
Änderungsflächen und Bebauungspläne untenstehend
Änderungsfläche 1
Änderungsfläche 2
Änderungsfläche 3
Änderungsfläche 4
Änderungsfläche 5
Änderungsfläche 6
Änderungsfläche 7
Änderungsfläche 8
Änderungsfläche 9
B 29 „Caravanstellplatz an der Uecker“
B--51 „Wohnen an der Feldstraße“