Die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde hat in ihrer Sitzung am 04.12.2025 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. B-56 „Wohnen an der Oststraße 20“ gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung zu schaffen.
Für das Gebiet nordöstlich der Oststraße soll ein Bebauungsplan gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 304/27 teilweise, 399, 400 teilweise und 402/8 teilweise, der Flur 2, Gemarkung Ueckermünde.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Lageplan dargestellt.
Da die Grundfläche (bebaubare Fläche) des Plangebietes weniger als 20.000 m² aufweist, hier eine Wohnnutzung geplant ist und sich die Fläche an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt, kann die Aufstellung des Bebauungsplanes entsprechend § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht erfolgen.
Weiterhin wird durch den Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Landesrecht unterliegen und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallbetriebe) zu beachten sind.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird nach § 13 Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13a BauGB abgesehen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 02.02.2026 bis 16.02.2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Bau- und Ordnungsamt der Stadt, Am Rathaus 5, Zimmer 210, während der Dienststunden
Mo/Mi/Di 08:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
unterrichten und sich zur Planung äußern.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung kann unter www.ueckermuende.de/bauleitplanung eingesehen werden.
Ueckermünde, den 17.12.2025
Kliewe
Bürgermeister
Lageplan anbei
Geltungsbereich B-56 „Wohnen an der Oststraße 20“