Die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde hat in ihrer Sitzung am 04.12.2025 den Beschluss gefasst, für einen Teil des südlich der Robert-Koch-Straße gelegenen Gebietes, den Bebauungsplan Nr. B-57 „Rettungswache Ueckermünde“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst einen Teil des Flurstückes 16/3 der Flur 10 in der Gemarkung Ueckermünde und hat inklusive der Erschließungsstraßen eine Größe von ca. 6000 m².
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Lageplan dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Rettungswache geschaffen werden. Dabei sind insbesondere die Belange der Erschließung und des Immissionsschutzes zu beachten.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung kann unter www.ueckermuende.de/bauleitplanung eingesehen werden.
Ueckermünde, den 17.12.2025
Kliewe
Bürgermeister
Lageplan anbei
Geltungsbereich B-57 „Rettungswache Ueckermünde“