Vermessungsobjekt:
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Gemeinde: Ueckermünde, Stadt |
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Gemarkung: Ueckermünde |
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Flur: 2 |
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Flurstück: 145/2 |
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Lage: Johann-Sebastian-Bach-Straße 15 |
Mitteilung eines Grenztermins
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungs-verfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung ist folgendes Flurstück betroffen:
| Gemeinde | Gemarkung | Flur | Flurstück(e) |
| Ueckermünde, Seebad, Stadt | Ueckermünde | 2 | 145/1 |
| Ueckermünde, Seebad, Stadt | Ueckermünde | 3 | 145/2 |
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
M. Eng. Kathi Schwarzkopp, Straße der Einheit 7, 17309 Jatznick (Name und Anschrift der Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V)
während der Geschäftszeiten: Montag - Freitag von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr
in der Zeit vom 13.11.2025 bis zum 13.12.2025
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.