Vermessungsobjekt:
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Gemeinde: Ueckermünde, Stadt |
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Gemarkung: Ueckermünde |
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Flur: 2 |
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Flurstück: 145/2 |
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Lage: Johann-Sebastian-Bach-Straße 15 |
Mitteilung eines Grenztermins
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird im Rahmen eines Grenzfeststellungs-/ Abmarkungsverfahrens gemäß § 31
Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz –
GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018
(GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist
am 12.11.2025 um 10:00 Uhr - Treffpunkt: Johann-Sebastian-Bach-Straße 15 in 17373 Ueckermünde
ein Grenztermin abgehalten.
Der Grenztermin wird hiermit den Eigentümern der folgenden aufgeführten Flurstücke mitgeteilt, da diese Eigentümer unbekannt
sind oder ihre Adresse nicht ermittelbar ist:
| Gemeinde | Gemarkung | Flur | Flurstück(e) |
| Ueckermünde, Seebad, Stadt | Ueckermünde | 2 | 145/1 |
| Ueckermünde, Seebad, Stadt | Ueckermünde | 3 | 145/2 |
In dem Grenztermin wird Ihnen vor Erlass der/des Verwaltungsakte/s die Möglichkeit eingeräumt, sich zur vorgesehenen Grenzfeststellung und/oder Abmarkung der Grenzpunkte, ggf. zur Entfernung von Grenzmarken bzw. zur Unterlassung von
Abmarkungen zu äußern, soweit Ihr Grundstück davon betroffen ist.
Bei dem Grenztermin können Sie sich vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis ist vor Ort nachzuweisen. Besondere Hinweise:
- Wenn Sie an dem Grenztermin nicht teilnehmen, kann auch ohne Ihre Anwesenheit die Grenzfeststellung und/oder
Abmarkung durchgeführt werden.
Für diesen Fall werden Ihnen die Grenzfeststellung und/oder die Abmarkung durch Offenlegung bekanntgegeben. - Die Ihnen durch die Teilnahme an dem Grenztermin entstehenden Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet.