Amtliches Mitteilungsblatt - Ueckermünder Stadtreporter
Die Satzung gilt als Redaktionsstatut des Ueckermünder Stadtreporters. Sie regelt das monatliche Erscheinen der Druckexemplare, die Art der enthaltenen redaktionellen Beiträge und die Redation des Amtsblattes
Satzung für die Redaktion des Amtlichen Mitteilungsblattes der Stadt Ueckermünde „Ueckermünder Stadtreporter“ - Redaktionsstatut - vom 06.03.1997 in der Fassung der 1. Änderung vom 29.09.2010
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