Märkte
Marktgebühren
Für die Nutzung der städtischen Märkte u.a. auf dem Marktplatz, im Ueckerpark und am Alten Bollwerk werden Gebühren erhoben, die in dieser Satzung geregelt sind.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Ueckermünde (Marktgebührensatzung)
Marktsatzung
Die Satzung regelt u.a. die Öffnungszeiten, Zulassung für Gewerbetreibende und die Standplätze für den Wochenmarkt auf dem Marktplatz in Ueckermünde.
Marktsatzung der Stadt Ueckermünde
1. Satzung zur Änderung der Marktsatzung der Stadt Ueckermünde