Die Stadtvertretung Ueckermünde hat in ihrer Sitzung am 25.09.2025 den Entwurf der Begründung der textlichen Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-27 „Photovoltaikanlage Heideweg“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich am Heideweg, südlich der Belliner Straße in 17373 Ueckermünde, umfasst die Flurstücke 316/13 teilweise, 316/14 bis 316/26, 316/28 teilweise, 318/1 teilweise, 319/1 teilweise, 322/2 bis 322/13 und 322/14 teilweise, der Flur 2, Gemarkung Ueckermünde. Die Abgrenzung ist aus der Planzeichnung ersichtlich.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die Effizienz des Solarparks durch Befestigung einer weiteren Reihe Solarmodule an den bestehenden Modultischen gesteigert werden. Der Vorhabenträger hat beantragt, den Bebauungsplan textlich zu ändern, um dieses Vorhaben zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen bisher ungenutzte, gemäß Bebauungsplan bebaubare Flächen, mit weiteren Modultischen bebaut werden. Hierfür ist keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die genannte Veränderung berührt nicht die Grundzüge der Planung. Die sonstigen Festsetzungen des wirksamen Bebauungsplanes sind vom Verfahren der 1. Änderung ausgeschlossen und bleiben unberührt. Das Planverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-27 "Photovoltaikanlage Heideweg“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die geplanten Änderungen unterliegen nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Änderung eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der Natura-2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes entsteht. Der Gemeinde sind keine Anhaltspunkte bekannt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Störfallbetrieb) zu beachten sind.
Der Entwurf der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-27 "Photovoltaikanlage Heideweg“, der Artenschutzfachbeitrag und der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung werden in der Zeit vom 27.10.2025 bis 01.12.2025 im Internet unter www.ueckermuende.de in der Rubrik „Bauen & Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle Beteiligungsverfahren“ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Zeit vom 27.10.2025 bis 01.12.2025 in der Stadtverwaltung Ueckermünde im Bau- und Ordnungsamt, Am Rathaus 5, Flur 1. Geschoss, neben Zimmer 210, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Mo/Mi/Do 08:00-11:30 Uhr und 13:00-15:30 Uhr
Dienstag 08:00-11:30 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Planunterlagen schriftlich oder während der Dienststunden im Bau- und Ordnungsamt der Stadt Seebad Ueckermünde zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen an folgende E-Mailadresse abzugeben: stadtplanung@ueckermuende.de. Nicht innerhalb der genannten Frist eingehende Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2, Halbsatz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ueckermünde, 30.09.2025
Kliewe
Bürgermeister
Download Artenschutzfachbeitrag B-27
Lageplan anbei
Bisheriger und zukünftiger Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B-27 „Photovoltaikanlage Heideweg“