Diese Bekanntmachung ist nach Beschluss der Stadtvertretung vom 25. September 2025 ungültig. (Link zur Drucksache)
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Seebad Ueckermünde zu ändern. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses ist durch Abdruck im „Ueckermünder Stadtreporter“ Nr. 04/24 am 18.04.2024 erfolgt.
Die Stadt Seebad Ueckermünde verfügt über einen Flächennutzungsplan, der seit dem 30.05.2006 wirksam ist. Er wurde zuletzt durch die 3. Änderung geändert, und ist mit Ablauf des 24.01.2020 neu bekannt gemacht worden ist. Gegenstand der 4. Änderung sind Anpassungen an Bestandsnutzungen sowie die Übernahme von rechtskräftigen bzw. in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst 12 Änderungsflächen:
- Gemischte Baufläche angrenzend an den Belliner Friedhof
- neue Feuerwehr Bellin
- Wohnbebauung an der Grabenstraße
- Gemischte Baufläche ehemaliger Bahnhof Ueckermünde
- Skateranlage, ZOB und Parkplatz
- Neuer Bahnhof
- Grünfläche nördlich der Haffstraße und Strandparkplatz
- Ehemalige KITA „Oase der kleinen Strolche“ am Kanalweg
- Ehemalige öffentliche Verwaltung in der Goethestraße
- Ehemalige Schule in der Kastanienallee
- Grünfläche südöstlich angrenzend an die Lagunenstadt
- Sondergebiet Kurklinik am Kanalweg.
Am Ende des Verfahrens wird der Flächennutzungsplan neu bekannt gemacht.
Dabei sind außerdem die Planbereiche nachfolgender Bebauungspläne zu berichtigen:
- Bebauungsplan Nr. B-51 „Wohnen an der Feldstraße“
- 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B-29 „Caravanstellplatz an der Uecker“.
Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans und dessen Begründung werden nach § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 30.06.2025 bis 04.08.2025 im Internet unter https://www.ueckermuende.de/bauen-wirtschaft/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-beteiligungsverfahren/ und im Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in dieser Zeit in der Stadtverwaltung Ueckermünde im Bau- und Ordnungsamt, Am Rathaus 5, Flur 1. Geschoss, neben Zimmer 210, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Mo/Mi/Do: 08:00-11:30 Uhr und 13:00-15:30 Uhr
Dienstag: 08:00-11:30 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag: 07:30-12:00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Planunterlagen schriftlich oder während der Dienststunden im Bau- und Ordnungsamt der Stadt Seebad Ueckermünde zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen an folgende E-Mailadresse abzugeben: stadtplanung@ueckermuende.de. Nicht innerhalb der genannten Frist eingehende Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2, Halbsatz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung kann auch unter https://www.ueckermuende.de/bauen-wirtschaft/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-beteiligungsverfahren/ und im Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern eingesehen werden. Auf diesen Internetseiten sind auch die Planunterlagen während der Auslegungsfrist abrufbar.
Ueckermünde, den 05.06.2025
Kliewe
Bürgermeister
Lageplan anbei
Download Vorentwurf Flächennutzungsplan - ungültig
Download Begründung Flächennutzungsplanänderung - ungültig
Download Stellungnahme zur 4. Änderung des FNP vom 06.10.2025
