Am 14.03.2024 fasste die Stadtvertretung den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seebad Ueckermünde. Dieser Beschluss, welcher 11 Änderungsflächen umfasste, wurde am 18.04.2024 im Ueckermünder Stadtreporter, Ausgabe 04/2024, und auf der städtischen Homepage (https://www.ueckermuende.de/portal/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachung-der-stadt-seebad-ueckermuende-900000371-34850.html?rubrik=900000007) veröffentlicht. Daran anschließend erfolgte das Verfahren zur Vergabe des Auftrages zur Änderung des Flächennutzungsplanes an ein Planungsbüro, welches dann den Vorentwurf erstellte.
Gemäß § 1 Absatz 6 Baugesetzbuch, sind die Ergebnisse einer beschlossenen städtebaulichen Planung bei der Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) zu berücksichtigen. Mit dem Flächenentwicklungskonzept mit Schwerpunkt touristische Entwicklung „100 Jahre Haffbad Ueckermünde 2027“, welches zwischenzeitlich in der Stadtvertretersitzung am 13.03.2025 einstimmig beschlossen wurde, liegt eine solche städtebauliche Planung vor. Darin wird eine Potentialfläche Kur-/Rehaklinik für das Areal des ehemaligen Berufsförderungszentrums am Kanalweg dargestellt. In der 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Seebad Ueckermünde, welches am 07.12.2023 ebenfalls einstimmig durch die Stadtvertreter beschlossen wurde, ist die Neuordnung des Areals ehemaliges Berufsfortbildungswerk Kanalweg einschließlich der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept, als Zielsetzung der Stadt aufgeführt.
Die Verwaltung entschied daher, im Sinne einer frühestmöglichen Information, diese Potentialfläche in den Vorentwurf aufnehmen zu lassen, damit im weiteren Aufstellungsverfahren darüber befunden werden kann. Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und dessen öffentliche Auslegung wurden am 20.06.2025 im Ueckermünder Stadtreporter, Ausgabe 06/2025, und auf der städtischen Homepage (https://www.ueckermuende.de/portal/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachung-der-stadt-seebad-ueckermuende-900000591-34850.html?rubrik=900000007) bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung enthielt die beschlossenen 11 Änderungsbereiche und zusätzlich die zwölfte Fläche als „Sondergebiet Kurklinik“ am Kanalweg.
Von einigen Stadtvertretern wurde diese Bekanntmachung als fehlerhaft angesehen, da die 12. Fläche mit aufgenommen wurde. Die Verwaltung gesteht ein, dass sowohl in der Veröffentlichung vom 20.06.2025 als auch in der Begründung zum Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass sich nicht alle dargestellten Flächen auf den Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung vom 14.03.2024 beziehen. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird daher auf der Homepage der Stadt Seebad Ueckermünde als nicht mehr gültig gekennzeichnet und mit einem Hinweis auf diese Pressemitteilung sowie die Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses versehen.
Klarstellung: Mit der erfolgten fehlerbehafteten Bekanntmachung zur Öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seebad Ueckermünde ist keine „eigenmächtige Änderung des Flächennutzungsplanes“ durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung verbunden.
In der Stadtvertretersitzung am 25.09.2025 wurde nun die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt in der nächsten Ausgabe des Ueckermünder Stadtreporters, welcher am 17.10.2025 erscheint sowie unter www.ueckermuende.de/veroeffentlichungen (https://www.ueckermuende.de/portal/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachung-der-stadt-seebad-ueckermuende-900000648-34850.html?rubrik=900000001).
Der Bürgermeister wurde zudem von der Stadtvertretung aufgefordert, einen neuen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten, der die Punkte aus dem Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan Nr. 1 – 11 und zusätzlich Nr. 12 umfasst. Die Drucksache hierfür wird umgehend erarbeitet. Die Bearbeitung durch die politischen Gremien der Stadt ist wie folgt vorgesehen:
18.11.2025 Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Tourismus
25.11.2025 Hauptausschuss
04.12.2025 Stadtvertretung
Nach dem erneuten Aufstellungsbeschluss erfolgt dessen ortsübliche Bekanntmachung. Der Vorentwurf wird dann entsprechend aktualisiert, die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird erneut vorgenommen. Bei der anschließend erfolgenden Abwägung werden auch die im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt.







