Bauen & Stadtentwicklung
Stellplätze
Die Stellplatzsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde regelt Anzahl, Art und Beschaffenheit von Stellplätzen und Garagen im Gemeindegebiet. Darüber hinaus enthält sie ggf. anfallende Kosten für die Herstellung von Stellplätzen durch die Stadt Ueckermünde.
Satzung der Stadt Ueckermünde über die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen (Stellplatzsatzung) vom 15.06.2015, veröffentlicht/bekanntgemacht am 16.07.2015
Gestaltungssatzung "Altstadt am Haff"
Die Gestaltungssatzung regelt die örtlichen Bauvorschriften zur Außengestaltung von baulichen Anlagen und Werbeanlagen im Altstadtbereich. Dazu gehören u.a. Fassaden, Dächer, Schaufenster, Türen, Tore und Fenster.
Gestaltungssatzung "Altstadt am Haff" Örtliche Bauvorschrift zur äußerlichen Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten für den Bereich der Altstadt
Satzung zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung "Altstadt am Haff" Örtliche Bauvorschrift zur äußerlichen Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten für den Bereich der Altstadt
Antrag nach der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Altstadt
Ausgleichsmaßnahmen
Bauliche Maßnahmen sind oft mit Eingriffen in die Natur und Landschaft verbunden. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen den Status quo von Natur und Landschaft erhalten und werden durch die Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde geregelt. Dazu gehören beispielsweise Ausgleichspflanzungen, Renaturierung von Flächen und die Begrünung von baulichen Anlagen.
Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach §§ 135a - 135c Baugesetzbuch in der Stadt Ueckermünde
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach §§ 135a - 135c Baugesetz-buch in der Stadt Ueckermünde, veröffentlicht/Bekanntgemacht am 04.07.2017
Straßenbaubeiträge
Für die Instandhaltung oder Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen können Straßenbaubeiträge erhoben werden, die in dieser Satzung geregelt sind. Nach aktueller Rechtslage (§ 8a KAG M-V) dürfen in Mecklenburg-Vorpommern derzeit keine Straßenbaubeiträge erhoben werden, Straßenausbaumaßnahme ab dem 1. Januar 2018 begonnen wurde.
Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen vom 12.12.2019 (Straßenbaubeitragssatzung), in Kraft ab 01.10.2016, veröffentlicht/bekanntgemacht am 19.12.2019
Erschließungbeiträge
Die Stadt erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen entsprechend den §§ 127 ff. BauGB und nach Maßgabe dieser Satzung Erschließungsbeiträge.
Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch vom 22.10.1992 (Erschließungssatzung), in Kraft ab 12.11.1992, veröffentlicht/bekanntgemacht am 11.11.1992
Sanierungsgebiet "Altstadt am Haff"
Die Satzung hebt das die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstatt am Haff" für den im Anhang dargestellten Bereich auf.
Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt Ueckermünde über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt am Haff" vom 23.09.2021, veröffentlicht/bekanntgemacht am 17.12.2021
im Amtlichen Mitteilungsblatt "Ueckermünder Stadtreporter"
Sanierungsgebiet "Neues Bollwerk"
Die Satzung hebt das die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Neues Bollwerk" für den im Anhang dargestellten Bereich auf.
Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt Ueckermünde über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Neues Bollwerk" vom 20.11.2025, veröffentlicht/bekanntgemacht am19.12.2025
im Amtlichen Mitteilungsblatt "Ueckermünder Stadtreporter"